Familienrecht, Scheidung, Trennung, Unterhalt

Unsere Kanzlei, insbesondere Frau Rechtsanwältin Delhey, berät und vertritt Mandanten im gesamten Familienrecht. Wir stehen Ihnen bei allen familienrechtlichen Problemen zur Seite, angefangen bei Fragen zur Trennung, zum Trennungsunterhalt, zum Kindesunterhalt und Sorgerecht sowie der Zuweisung der Ehewohnung, der Hausratsteilung bis hin zur Scheidung, Fragen des Nachscheidungsunterhalts, der Vermögensauseinandersetzung und des Versorgungsausgleichs.

Gerade bei der Vermögensauseinandersetzung in den verschiedenen Güterständen, vor allem bei dem im gesetzlichen Güterstand ggf. vorzunehmenden Zugewinnausgleich ist anwaltliche Beratung unverzichtbar. Dies nicht nur im Scheidungsverfahren oder bei geplanter Trennung/Scheidung, ggf. durch Scheidungsfolgenvereinbarungen, sondern auch schon im Vorfeld durch Beratung von angehenden Eheleuten bei der Gestaltung von Eheverträgen. Vernünftige und sensible anwaltliche Beratung kann hier schon im Vorfeld viele Probleme vermeiden.

Mit Fragen zu Ehe und Scheidung sind Sie bei uns ebenso gut aufgehoben wie mit Fragen zur Lebenspartnerschaft und Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften kann anwaltliche Beratung viele Fragen klären und Probleme schon im Vorfeld vermeiden.

Kurz gesagt: Wir sind für Sie da

  • bei der Scheidung
  • bei Fragen zum Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, und Geschiedenenunterhalt/Ehegattenunterhalt
  • zur elterlichen Sorge, Sorgerecht
  • zum Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • bei Fragen zur Ehewohnung, des Hausrats und der Vermögensauseinandersetzung
  • bei Trennungsvereinbarungen und Scheidungsvereinbarungen
  • für angehende Eheleute bei der Gestaltung von Eheverträgen
  • für nichteheliche Lebensgemeinschaften bei der Vereinbarung von Regelungen für ihr Zusammenleben